1. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Nicole Witschaß (nachfolgend „Fotografin“genannt) und ihrer Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge.
Die Bedingungen gelten als vereinbart mit der Erteilung des Auftrags, sofern ihnen nicht umgehend widersprochen wird, und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin.
(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten.Etwaige abweichende Geschäftsbeedingungen des Auftraggebers erlangen ausdrücklich keine Gültigkeit,sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
(3) „Lichtbilder“ im Sinne der AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcherForm oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilddateien in Onlinegalerien oder auf Datenträger, gedruckte oder belichtete Bilder auf Papier, in Fotobüchern, Negative, Videos etc.).
2. Urheberrecht
(1) Die Fotografin ist der alleinige Urheber an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.
(2) Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3) Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an den Lichtbildern, wird – sofern nicht ausdrücklich etwasanderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
(4) Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist die Fotografin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
(5) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sowie deren Verbreitung sind nur nachvorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur mit gesonderter Kennzeichnung gestattet.Auch darf das Bildmaterial nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Fotografin abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
(6) Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(7) Die Negative bzw. digitalen Rohdateien (RAWs) verbleiben bei der Fotografin.
3. Honorare, Fälligkeiten, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
(2) Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Dienstleister, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden mit 0,50 Cent pro gefahrenem Kilometer berechnet, die ersten 20 Kilometer ab 71229 Leonberg sind frei.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die Fotografin zwei Wochen ab Angebotsdatum an die Preisegebunden. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch beibereits erstellten Rechnungen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografinnicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch fürdie Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
(7) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechungen auch per E-Mail zu erhalten; wird eine Rechnung per Postversand gewünscht sind die Kosten für diesen vom Auftraggeber zu bezahlen
(8) Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen.
(9) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(10) Die gelieferten Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der Fotografin.
4. Produktionsaufträge
(1) Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen anzuzeigen. Die Rüge offensichtlicher Mängel muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Lichtbilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
Bei Nichteinhaltung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder als genehmigt.
5. Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte
(1) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. DieVervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine öffentliche, nicht private Wiedergabe muss schriftlich genehmigt werden und ist honorarpflichtig. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lichtbilder im Internet ausschließlich im mitgelieferten Webformat mit dezentem Wasserzeichen der Fotografin zu veröffentlichen; dies beinhaltet insbesondere die Nutzung in Social Networks wie Facebook etc. Ausnahmen hiervon bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß unmittelbar beim Bild ein lesbarer Urhebervermerk angebracht wird. Dieser ist folgendermaßen zu gestalten:
•Bei Printmedien: „Foto: Nicole Witschaß / nicolewfotografie.de“
•Bei Online-Medien zusätzlich mit entsprechender Verlinkung auf die Website der Fotografin
•Bei Facebook mit Verlinkung bzw. Tagging der Fanseite „nicole.nicolewfotografie“ in der Beschreibung des Bildes
(4) Unterbleibt bei einer Veröffentlichung ein entsprechender Urhebervermerk, ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des doppelten üblichen Nutzungshonorars pro Bild und Einzelfall zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Auftraggeber räumt der Fotografin das Recht ein, die Lichtbilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu nutzen; dies umfasst neben der Verwendung im Online- und Offline-Portfolio und in einschlägigen Medien (z.B. Facebook, 500px, etc.) auch die Veröffentlichung in Online- und Offline-Fachmagazinen sowie die Weitergabe der Bilder an Dritte. Wünscht der Auftraggeber keine solche Nutzung, wird ein Aufschlag in Höhe von 10% der Auftragssumme fällig.
(6) Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich ferner auf Lichtbilder, bei denen neben dem Auftraggeber auch andere Personen abgebildet werden (z.B. bei Hochzeiten / großen Familienshootings etc. ). Der Auftraggeber wird jene Personen auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung, Verfielfältigung und Verbreitung der Bilder hinweisen und deren Einverständnis dafür einholen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(7) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
(8) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
6. Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich
die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen)bestehen nicht. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung,Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
(2) Die Fotografin verwahrt die Lichtbilder sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihr aufbewahrten Lichtbilder nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
(3) Die Fotografin haftet nicht für den Verlust gespeicherter oder digitaler Daten. Die Fotografin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremddienstleister zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(4) Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
(5) Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
(6) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des doppelten üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
7. Leistungsstörung, Terminverschiebung, Ausfallhonorar
(1) Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat die Fotografin das Recht, ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Das Ausfallhonorar beträgt:
•50% der vereinbarten Gesamtsumme bei Absage bis zu einem Tag vor dem Shooting
•100% bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Shooting
Maßgeblich ist dafür der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei der Fotografin.
(3) Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 30,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
(4) Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, für das Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch ist ausgeschlossen.
8. Lieferzeiten und Reklamation
(1) Die Fotografin liefert ihre Arbeiten in der Regel binnen 4 Arbeitswochen aus. Betriebsbedingte oder durch ausstehende Abnahmeschritte des Auftraggebers bedingte Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt oder seitens Drittlieferanten o.ä. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(2) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Haftungsansprüche bei Fristüberschreitung können gegenüber der Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
(3) Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
(4) Die Fotografin verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Weitergabe der Bilddaten. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
(5) Etwaige Mängel sind stets von der Fotografin zu korrigieren. Mängelkorrekturen durch Drittdienstleister sind ausgeschlossen und können nicht der Fotografin in Rechnung gestellt werden.
(6) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen kann es zu geringfügigen Farb- und Kontrastabweichungen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern kommen. Dies ist kein Fehler des Werkes und berechtigt nicht zur Reklamation.
(7) Bei durch den Auftraggeber in Eigenverantwortung zum Druck gegebenen Bildern besteht hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse kein Haftungsanspruch gegenüber der Fotografin.
9. Datenschutz
Nicole Witschass Fine Art Fotografie, Salzburger Str. 8, 71229 Leonberg erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden auf Wunsch des Auftraggebers gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Nicole Witschass Fine Art Fotografie, Salzburger Str. 8, 71229 Leonberg; oder per Email an nicolewitschass@gmail.com .
10. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin in 71229 Leonberg. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht,Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.